
Polizei (by Photocapy/Flickr CC-BY-SA)
Es ist ja weiter nichts ungewöhnliches, dass man des Nachts von der Polizei raus gewinkt wird und den netten Herren ein Ständchen auf der digitalen Blockflöte gibt. Der Klang war bescheiden, was wohl die Blockflöte auch so gesehen hat und mir daher die Punktzahl “0,0″ gab. Ungewöhnlich waren aber die Umstände meines nächtlichen Flötenkonzerts und vor allem die Erklärungen, die mich dazu bewegen sollten mein Lungenvolumen zu testen. Aber der Reihe nach:
Es war schon spät, gegen halb drei Uhr morgens, als ich über die Thüringer Landstraßen in Richtung Goethe- und Universitätsstadt einflog. Das letzte Stück der Straße hat das Tempolimit 70, woran ich mich hielt, mein Nachfolger aber nicht, so dass ich mich sehr schnell mit BMW-Xenonlampen im Nacken wiederfand. Ich wunderte mich, warum der nächtliche Raser hinter mir blieb und nicht überholte. Die Sicht war gut und offensichtlich hatte er es eiliger als ich.
Hinter dem Ortsschild angekommen, den Rückspiegel inzwischen abgeblendet, dämmerte mir dann auch, wer mich da in der Nacht so brav begleitet: Schemenhaft konnte ich einen blauen Windfänger und den Text “Polizei” auf dem Dach des hinter mir fahrenden erkennen. Da mir nun schon eine Weile gefolgt wurde, war mir auch klar, dass ich wohl demnächst zur Seite gebeten werde.
Wir passierten einen Kreisverkehr, eine Ampel, eine weitere Ampel, dann ging hinter mir endlich das Blaulicht an: “Stop, Polizei”. Ich suchte mir eine geeignete Stelle um von der Straße zu kommen – anscheinend nicht schnell genug, da ich mehrfach angeblinkt wurde – und stieg, auf einem Privatparkplatz angekommen aus und ging auf die Polizisten zu.
Man wünschte sich einen guten Morgen und mir wurde erklärt, dass ich mich in einer allgemeinen Verkehrskontrolle befinde, meinen Führerschein und Fahrzeugschein vorlegen sollte und wurde gefragt, ob ich denn Alkohol getrunken hätte. Erster Fehler meinerseits: Ich habe wahrheitsgemäß mit ‘Nein’ geantwortet. Im Nachhinein hätte ich vielleicht keine Aussage geben sollen, denn natürlich wurde mir sofort das Mundstück für oben erwähnte Blockflöte hingehalten, welches ich aber nicht nehmen wollte. Ich hatte mir nichts vorzuwerfen, war nicht sonderlich müde und muss auch sonst keinen Anlass zur Sorge um meine Fahrtüchtigkeit gegeben habe. Also fragte ich die beiden Herren, ob sie denn der Meinung wären, ich wäre alkoholisiert. Sie antworteten mit ‘Ja’. Ich fragte weiter, wie sie denn zu dieser Schlussfolgerung gekommen wären. Antwort: “Sie haben in den Kreisverkehr hinein geblinkt.”
Verwunderung meinerseits. Ich erklärte, dass ich das wohl getan habe, allerdings aus dem einfachen Grund, dass ich den Kreisverkehr ja auch an der ersten Ausfahrt wieder verlassen hätte. Meine – meiner Meinung nach – richtige Verhaltensweise wurde mir jedoch anscheinend als Ausfallerscheinung ausgelegt und die beiden Herren wollten sich durch Messung von meiner Fahrtüchtigkeit überzeugen.
Nun war ich sauer. Die beiden Herren waren zwar nett, aber hatten kurz vor mir einen wohl viel eklatanteren Verstoß gegen die StVO unternommen, als sie mich mit überhöhter Geschwindigkeit in der 70er Zone einholten. Ich war nicht nur sauer, sondern auch bockig – das kennt man vielleicht von mir – und fragte die beiden Polizisten nun, ob sie der Meinung wären aufgrund eines 1/2 Sekunde zu früh gesetzten Blinkers einen Richter zu finden, der nachts um halb drei einen Blutalkoholtest bei mir anordnen würde.
Man erklärte mir nun etwas gelangweilt, dass es da einen Bereitschaftsstaatsanwalt gäbe, der das anordnen würde. Ich fragte, ob das ein Scherz sei. “Bei so etwas scherzen wir in der Regel nicht.”
Nun denn, mir wurde kalt und die beiden Herren boten mir nicht die Abendunterhaltung, die ich mir gewünscht hätte, also fing ich an das Mundstück aus seiner zerknitterten Folie zu fummeln. Während ich mich dabei ungeschickt anstellte, überlegte ich mir, ob es mir den Spaß wert wäre eine Taxifahrt ins nächste Polizeirevier mitzunehmen. Angesichts der Uhrzeit und Temperatur verzichtete ich allerdings, man ist ja berufstätig.
Nach erfolgtem Blockflötenkonzert waren die beiden Herren im Übrigen sehr schnell dabei mir meine Papiere wieder auszuhändigen und ohne zu blinken über die durchgezogene Mittellinie der Hauptstraße in die Nacht zu verschwinden.
Was wünsche ich mir Polizisten, an denen ich mir als Bürger in Sachen Gesetzeskonformität ein Beispiel nehmen kann.
Update: Eine kurze Nachfrage bei der örtlichen Fahrschule hat ergeben, dass ich mich wohl tatsächlich nicht korrekt verhalten habe und nicht in den Kreisverkehr hinein blinken durfte. Ob man das nun als Ausfallhandlung betrachten kann sei dahin gestellt.
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